Umfassende Betreuung
Wir machen den Unterschied

Betreuungstätigkeiten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wie die Zubereitung von Mahlzeitebn, Reinigungstätigkeiten, Besorgungen außerhalb des wohnbereiches (Einkauf, Post) Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, u.a.) oder die Betreuung von Tieren und Pflanzen.
Unterstützung bei der Lebensführung
Hilfestellung bei der Gestaltung des Tagesablaufes und bei alltäglichen Verrichtungen.
Gesellschafterfunktion
Konversation führen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten
Führung eines Haushaltsbuches und Tätigkeitsbericht
mit genauen Aufzeichnungen über alle für die betreuungsbedürftige Person getätigten Aufgaben sowie ein Bericht über alle Tätigkeiten (Aufbewahrungsfrist 2 Jahre)=
Vorbereitung auf einen Ortswechsel
wie etwa Besuch, Urlaub oder Spitalsaufenthalt
Pflegerische Tätigkeiten ohne Aufsicht
Folgende oflegerische Tätigkeiten dürften Personenbetreuer/innen ohne Aufsicht durchführen, solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen:
- Unterstützung bei oraler Nahrungs- und Flüssigkeits- sowie Arzneimittelaufnahme
- Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Baden, Benutzen der Toilette, des Leibstuhls und Hilfestellung beim Waschen von Inkontienzprodukten
- Unterstützung beim An-und Auskleiden
- Unterstützung beim Aufstehen, gehen, Niedersetzen und Niederlegen
Ärztliche Tätigkeiten nur nach schriftlicher Anordnung von einem Arzt
Liegt eine schriftliche ärztliche Anordnung mit Anleitung und Unterweisung vor, dürfen selbstständige Personenbetreuer/innen im Einzelfall auf folgende Tätigkeiten durchführen:
- Verabreichung von Medikamenten
- Anlegen und Wechseln von Verbänden und Bandagen (Auch Stützstrümpfe)
- Verabrechung von Subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
- Blutentnahme zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels
- Einfache Licht und Wärmeanwendungen